Das Wiener Gesetz über die Haltung und Zucht von Bienen regelt unter anderem die Mindestabstände zu Nachbarn, Verkehrswegen etc.
Die Honigverordnung regelt die Qualitätsmindestanforderungen und die Kennzeichnung für Honig,
Im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) ist jede/r ImkerIn mit einer VIS-Nummer registriert. Halbjährlich (zu den Stichtagen 30. April und 31. Oktober) ist die Anzahl der Bienenstöcke zu melden. Zudem zeigt das VIS in Zusammenhang mit der Bienenseuche AFB Sperrkreise in der Umgebung an.
Die AGES Bienenseiten bieten unter anderem Informationen zu Bienengesundheit und Imkereiprodukten.
Das Tierarzneimittelregister listet sämtliche in Österreich zugelassene Arzneimittel, z. B. zur Behandlung von Bienen, auf.
Urprodukteverordnung über die Zugehörigkeit der von Land- und Forstwirten hergestellten Produkte zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion (Urprodukteverordnung)
