Amerikanische Faulbrut (AGES) – Web
Amerikanische Faulbrut ist eine hoch ansteckende bakterielle Bienenseuche, die von Paenibacillus larvae verursacht wird und die Bienenbrut tötet. Die Krankheit ist weltweit verbreitet und führt zu einem charakteristischen Befall der Bienenbrut
Im Verdachtsfall muss die Erkrankung unverzüglich an die zuständige Veterinärbehörde gemeldet werden. Die Sanierung von betroffenen Bienenvölkern wird von der Veterinärbehörde geleitet.
Symtome und Diagnose
Lücken im Brutnest
Betroffene Larven sterben meistens vor der Verdeckelung der Zelle ab und werden von anderen Bienen entfernt, was zu einem lückenhaften Brutbild führt.
Einfallende, löchrige Zelldeckel
Wenn die Larven erst nach der Verdeckelung sterben, können die Zelldeckel eingesunken und löchrig werden, da die Larven in eine Brei- oder Flüssigkeitsmasse übergehen, die oft ein Faden zieht (Streichholzprobe).
Streichholztest
Ein wichtiges Diagnoseverfahren ist die Streichholzprobe, bei der man einen Streichholzstab in eine verdeckelte Zelle stecken kann. Wenn die Larvenmasse Faden zieht, deutet das auf eine Infektion mit Paenibacillus larvae hin.
Geruch
Betroffene Brutzelten können einen unangenehmen, säuerlichen Geruch haben, der an Fußschweiß erinnert.
Wie kann ich die aktuellen Sperrkreise zur Amerikanischen Faulbrut um meinen eigenen Standort sehen?
1) Im Interntbrowser das VIS öffnen und sich mit den eigenen Zugangsdaten, die man bei der VIS-Registrierung bekommen hat, einloggen
Link: https://portal.statistik.at/
2) Die VIS-Anwendung starten
3) Auf der eigenen Seite der VIS-Anwendung auf Betrieb->Standortliste klicken
4) Hier erscheint jetzt neu rechts ein Kartenausschnitt. Diesen Kartenausschnitt kann man mit dem Pfeilsymbol oben rechts auf eine Ganzseitenansicht vergrößen.
5) Mit den +/- Tasten aus dem Bild herauszoomen – jetzt sieht man die Sperrkreise in der eigenen Umgebung
6) Durch das Klicken auf die Bezeichnung in der Mitte eines Sperrkreise kann ich die Informationen zum speziellen Sperrkreis einsehen. Sperrkreise gelten bis auf Widerruf (oder aktivieren eines neuen Sperrkreises) für 2 Monate ab angezeigten Datum.
