Das Wiener Gesetz über die Haltung und Zucht von Bienen regelt unter anderem die Mindestabstände zu Nachbarn, Verkehrswegen etc.
Die Honigverordnung regelt die Qualitätsmindestanforderungen und die Kennzeichnung für Honig,
Im Veterinärinformationssystem (VIS) registriert jeder Imker 2x jährlich alle seine Bienenstöcke. Diese Meldung ist verpflichtend.
Die AGES Bienenseiten bieten unter anderem Informationen zu Bienengesundheit und Imkereiprodukten.
Das Tierarzneimittelregister listet sämtliche in Österreich zugelassene Arzneimittel z.B. zur Behandlung von Bienen.
Urprodukteverordnung über die Zugehörigkeit der von Land- und Forstwirten hergestellten Produkte zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion (Urprodukteverordnung)
