TKZVO 2009

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung auf Bienen ausgeweitet

Alle Bienenstände sind rechtlich verpflichtend mit den Kontaktdaten des Imkers inkl. VIS-Nummer zu kennzeichnen (auch am eigenen Grundstück!). Die Nummer für das Veterinärinformationssystem VIS kann über den Landesverband für Bienenzucht in Wien angesucht werden.
Auf die VIS Daten haben derzeit ausschließlich die Amtstierärzt*innen und die Lebensmittelbehörde Zugriff. Die VIS Datenbank dient einer schnellen und effizienten Aufarbeitung von Seuchenfällen und ist uns Imker*innen absolut dienlich!
Sollten Imker keine VIS Kennzeichnung oder noch schlimmer, keine VIS Registrierung haben, drohen empfindliche Strafen.

Sollte jemand mit der Registrierung oder mit der nötigen Aktualisierung 2x pro Jahr Schwierigkeiten haben, bitte bei der Vereinsleitung melden.

Alle Neu-Imker*innen finden hier den Link zur Anmeldung bei der Statistik Austria.
Anmeldeinformationen

– Gregor Mayer –